Ein kurzer rundgang - Das Parlament der französischsprachigen Gemeinschaft Belgiens – Das Parlament der französischsprachigen Bürger aus der Wallonie und Brüssel

Das «Quartier royal» – Ein architektonisches Ensemble, das aus dem Willen der Regierung her entstanden ist

Seit mehreren Jahrhunderten verbindet man mit dem Namen „Quartier royal' ein Viertel, in dem Regierungsbehörden und Institutionen angesiedelt sind. Zuerst beherbergte dieses Viertel den Machtsitz unserer Provinzen, die zunächst zu Brabant zählten, dann an Burgund und Habsburg übergingen und schließlich Belgien angehörten.

Inmitten dieses Viertels beherbergen die Gebäude „Hôtel de Ligne' und „Hôtel du Greffe', das auch unter dem Namen „Hôtel Torrington' bekannt ist, den Sitz des Parlaments der französischsprachigen Gemeinschaft Belgiens. Durch die Wahl dieses Standorts hält die gemeinschaftliche Institution an eine jahrhundertealte Tradition fest.

Nach dem Bau eines ersten primitiven Kastells auf der Insel Saint-Géry hatten die Herren aufgrund der Entwicklung des Festungsbaus, der Stadtentwicklung, des Bevölkerungswachstums, der Ansiedlung von Händlern und Kaufleuten beschlossen, ihren Wohnsitz auf die Anhöhen der Stadt zu verlagern. Zuerst wurde ein Schloss am Coudenberg-Hügel errichtet. Ab dem 13. Jahrhundert traf sich der Hofstaat vornehmlich auf diesem neuen Sitz. Nach und nach wandelte sich der Coudenberg-Hügel zum Sitz der Zentralmacht, an dem Verwaltungen und Institutionen sich ansiedelten und der gesamte neue Adel des Landes sich versammelte.

Nachdem unsere Gegend an das Haus der Burgunder überging und Philip der Gute Herzog von Burgund wurde, wurde ein zweiter Palast gebaut und der anliegende Park ausgedehnt. Am Ende des 16. Jahrhunderts bestand der Palast aus vier Gebäudeteilen, die einen großen rechteckigen Hof (die Aula magna) umgaben. Das Gebäude, zu dem ein durch eine gewaltige Balustrade abgeschlossener Platz (die „Place des Bailles') führt, befand sich ebenfalls inmitten einer herrschaftlichen Domäne: die Warande (ein Wort, das vom flämischen Begriff mit der Bedeutung eines Jagdreviers abgeleitet wurde).

Bis 1731, trotz einer Periode, die für den Amtsantritt von Philip II ungünstig war, blieb der Hofstaat von Brüssel weiterhin im früheren Palast der Herzoge von Brabant angesiedelt. In der Nacht vom 3. zum 4. Februar dieses Jahres zerstörte jedoch ein Brand das Gebäude. Trotz mehrerer Vorhaben zum Wiederaufbau wurde das Gebäude bis 1769 vernachlässigt. Erst zu diesem Zeitpunkt wurde die Idee der Umgestaltung der „Place des Bailles' wieder aufgegriffen. Im Jahre 1772, anlässlich des 25. Regierungsjahres von Karl von Lothringen, beschloss Brabant, eine Statue auf der „Place des Bailles' aufzustellen und ein architektonisches Ensemble zu errichten. Im Jahr 1775 übernahm der Architekt Guimard die praktische Leitung der Arbeiten anhand der Pläne und Zeichnungen des Architekten Barré. Beide Architekten prägten den gesamten Bau mit dem neoklassizistischen Stil, der zu jener Zeit in der französischen Architektur vorherrschte. Alle Gebäude wurden auf die gleiche Weise fertiggestellt, so dass ein vollständig renoviertes Viertel entstand, das sich durch die Regelmäßigkeit der Pläne, die Einheit der Fassaden und die Symmetrie auszeichnet.

Gleichzeitig wurden auch im Park einige Änderungen vorgenommen (die Arbeiten dauern von 1775 bis 1787 an) : es galt, in der Stadt eine öffentliche Promenade anzulegen, in deren Mitte ein Park liegt. An der Promenade grenzen vier Straßen, mit dreistöckigen Bauwerken, die in Sandsteinfarben verputzt und angestrichen sind: es handelt sich um die Straßen mit den heutigen Namen „Rue Royale', „Rue de la Loi', „Rue Ducale'und „Place des Palais'.Das „Hôtel du Greffe' – Drei Herrenhäuser in der Rue de la Loi, die von L.-B. Dewez hinter den Guimard-Fassaden neu gestaltet wurden

Die Fassaden in den Straßen des Viertels „Quartier royal' wurden erbaut, ehe die dahinter gelegenen Grundstücke verkauft wurden.

In der „Rue du Brabant'(die später in „Rue de la Loi' umgetauft wurde) ging der Verkauf eher langsam von statten. Die Abtei Affligem machte ein Angebot für den Ankauf von drei Parzellen zur linken Seite des „Conseil souverain de Brabant', der höchsten Verwaltungs- und Gerichtsinstitution im Herzogtum Brabant. Der Verkaufsakt sah vor, dass binnen kürzester Zeit und über die gesamte Breite ein großes herrschaftliches Haus zu bauen war, das von zwei kleineren Herrenhäusern in den tiefen Flügeln flankiert wird. Den neuen Eigentümern wurde eine große Freiheit gelassen; die einzige Auflage bezog sich auf den Erhalt der Fassaden.

Die drei Gebäude, die die Abtei baute, hatten verschiedene Zwecksbestimmungen. Demnach wurden die Innenräume je nach Wunsch der ersten Inhaber gestaltet.

Das Herrenhaus, dessen Fassade am beeindruckendsten ist (gelegen in der „Rue de la Loi 6') trägt den Namen „Hôtel Torrington'. Das Gebäude rechterseits umfasst eine niedrige Fassade, drei Fenstern und eine Toreinfahrt, deren Säulen und Attika der Fassade einen prachtvollen Glanz verleihen. Erst wurde es von der Witwe Verseyde de Varick bewohnt, danach wurde es dem Parlament (Senat) einverleibt. Das linke Herrenhaus war sehr klein, umfasste aber eine schöne Toreinfahrt und ein Fenster, das ein geräumiges Zimmer an der Vorderseite erhellte. Aller Wahrscheinlichkeit nach hat Herr Aguilar es lediglich für seine Amtsgeschäfte genutzt.

Das „Hôtel Torrington', das heute auch unter dem Namen „Hôtel du Greffe' bekannt ist, war über geraume Zeit mit dem Senat verbunden und wurde von dieser Institution genutzt. Seit 1975 wurde es ausschließlich vom neuen Kulturrat der französischen Kulturgemeinschaft genutzt. Aufgrund des Raummangels hat das heutige Parlament der französischsprachigen Gemeinschaft im Jahr 2001 sämtliche Abteilungen in das Herrenhaus „Hôtel de Ligne' verlegt, das kurz zuvor neugestaltet wurde.

Im Gebäude an der „Rue de la Loi 6' befinden sich wunderbare alte Säle (die Gemächer von Lord and Milady Torrington), die Büros der Präsidentin und des Generalsekretärs des Parlaments der französischsprachigen Gemeinschaft und die Büros verschiedener Abteilungen.Das „Hôtel de Ligne' – Von den Ursprüngen bis zum Einzug der französischsprachigen Gemeinschaft Wallonie-Brüssel

Das „Hôtel de Ligne' ist ein Herrenhaus, das die Ecke zwischen der „Rue Royale' und der „Rue des Colonies' macht. Anfangs gehörte es zu einem Gebäudekomplex, das in den von Guimard erstellten Plänen für das „Quartier royal' enthalten war. Zwischen der Zeit, als alle drei Häuser, die sich hinter einer einzigen Fassade befanden, von der Gräfin de Lannoy im Jahre 1779 erworben wurden, bis zum heutigen Zeitpunkt, wurde das Gebäude mehrere Male umgeändert. Jedoch blieben die Mauerverzierungen der Prunksäle seit dem Jahr 1897, in dem das Gebäude an die Familie de Ligne abgetreten wurde, erhalten.

Das Herrenhaus wechselte öfter den Besitzer (Graf de Lannoy, Baron van Heckeren, Graf de Villegas de Clercamp), bis zum Verkauf im Jahr 1836 an den Prinzen Eugène de Ligne, achter seines Namens. Der Prinz Eugène de Ligne renoviert und verschönert das Herrenhaus, errichtet eine neue Ehrentreppe und bringt zahlreiche luxuriöse Änderungen an. Eine der Eigenheiten des Gebäudes liegt in den sogenannten Pompeischen Sälen, es handelt sich um mehrere Säle, die mit Mauermalereien, Goldverzierungen, kunstvollen Holzvertäfelungen, prachtvollen Kristallleuchtern ausgestattet sind. Der gelbe Salon (die Wandverkleidungen zeigen Szenen des Trojanischen Krieges), der goldene Salon (dieser Salon ist Apollo und den Kunstallegorien gewidmet), der grüne Salon oder die Vorhalle, die Neptun gewidmet ist, sind allemal wunderbar vertäfelt; diese Räume wurden in Kommissionssäle, Empfangssäle und Prestigesäle umgewandelt.

Beim Tod des Prinzen de Ligne und seiner Frau wurde das Herrenhaus an die Brüsseler Tramway-Gesellschaft verkauft, die ihren Gesellschaftssitz und eine Reihe von Geschäften unterbrachte. Im Jahr 1900 verkaufte die Tramway-Gesellschaft einen ersten Teil des Gebäudes, der an der „Rue Royale' lag, an die Société française de Banque et de Dépôts verkauft ; der zweite Teil wurde zehn Jahre später verkauft zum Zeitpunkt, an dem der Durchbruch der „Rue des Colonies' erfolgte. Nach einer Änderung des Gesellschaftsnamens im Jahr 1975 ging das Gebäude 1991 an die SA Réalia, eine Immobilienfiliale der Gesellschaft, über. Durch einen Akt, datiert vom 2. April 1998, erwirbt die Gesellschaft Immomils SA-Louis de Waele Development.

Das «Hôtel de Ligne» – Chronik der Renovierungsarbeiten

Seit der Gründung der gemeinschaftlichen Räte (1971-1972) mussten die Parlamentarier die Räumlichkeiten nutzen, die eigentlich anderen Zwecken dienten. So nutzte das Parlament der französischsprachigen Gemeinschaft die Räume des Senats. Aufgrund des Platzmangels, des unterschiedlichen Rhythmusses der Arbeitssitzungen von Senat und Parlament der französischsprachigen Gemeinschaft, der Verstreuung der Dienste musste eine andere Lösung gefunden werden. Die Alternative durfte nicht zu weit entfernt vom „Hôtel du Greffe' liegen, da man dieses Gebäude weiterhin nutzen wollte.

Der Erwerb des „Hôtel de Ligne' durch Immomils SA-Louis de Waele Development bot daher eine günstige Gelegenheit, da die Immobiliengesellschaft die Änderungsarbeiten anbot und einen Käufer suchte. Eine finanzielle Lösung wurde mit Hilfe der SMAP gefunden, die das Herrenhaus aufkaufte, um es an das Parlament zu vermieten. Auch wurde die Möglichkeit vorgesehen, das Gebäude zu einem späteren Zeitpunkt aufzukaufen.

Die Renovierungsarbeiten wurden dem Architektenbüro A.2R.C (Architecture et construction entre rêve et réalité) anvertraut, das von Michel Verliefden und Brigitte d'Helft geleitet wird und das bereits im Brüsseler Parlament tätig war. Dieses Büro stellte ein Projekt vor, das dem Bedarf an Platz, an Technologie, an Prestige und an Benutzerfreundlichkeit, den technischen und urbanistischen Auflagen und dem Erhalt der denkmalgeschützten Elemente gerecht wurde.

Genauer gesagt wünschten die Verantwortlichen in ihrem Lastenheft : die Schaffung eines hellen Plenarsaals im Halbrund, eines Parkplatzes, eines Versammlungsraums für jede der vier politischen Fraktionen, einer Empfangsfläche, eines sicheren internen Kommunikationssystems, eines Zugangs für Personen mit beschränkter Beweglichkeit, eines leistungsfähigen EDV-Netzwerkes usw.

Ohne in Fassadismus zu verfallen, mussten das Gebäudeinnere gestaltet und die Räume bestmöglich organisiert werden. Mit der Glaskuppel über den beiden Innenhöfen wurde das große Gebäude in Form eines umgekehrten E um ein Atrium, um Bewegungs- und Ruheräume bereichert. Eine Trennung zwischen ästhetischem und praktischem Aspekt erfolgt zwischen den Gebäudeteilen, die sozusagen „privat' genutzt werden (Büros, technische Räume), und den Gebäudeteilen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind. Eine besondere Herausforderung stellte die Schaffung eines Plenarsaals, der über dem Ganzen ragt. Diese Herausforderung ließ sich dadurch erklären, dass die Höhe des Bauwerks nicht angetastet werden durfte, da sonst die Eigenheit des denkmalgeschützten „Quartier royal' verloren ging. Die Lösung musste im mittleren Niveau eingegliedert werden. Das zentrale Volumen wurde geändert, so dass der Plenarsaal sich zwischen dem dritten und vierten Stockwerk eingliedern konnte ; diese Arbeiten waren die aufwendigsten Umbauarbeiten im Gebäude, da sie eine Ausdehnung des vierten Stockwerks im hinteren Bereich erforderte, um technische Räume und Ausgänge im Plenarsaal zu den zwei Nottreppen einrichten zu können.

Nach Abschluss der Arbeiten, die 21 Monate lang gedauert haben, hat das Parlament der französischsprachigen Gemeinschaft Wallonie-Brüssel seinen neuen Sitz am 27. September 2001 symbolisch eingeweiht. In den Augen aller war das Resultat ein durchschlagender Erfolg. Das Architektenbüro A.2R.C erhielt übrigens einen Preis beim MIPIM in Cannes für die Renovierung von einem älteren Gebäude in Büroräume.

Nicht nur, dass das Parlament über seinen eigenen Plenarsaal, über moderne Kommissionssäle (ein Saal befindet sich in den restaurierten historischen Sälen), über Empfangs- und Versammlungsräume verfügt, auch hat es ein Schaufenster bezogen, das für die Abgeordneten, die Politiker des Landes, die ausländischen Delegationen, die Öffentlichkeit und die Presse von großem Wert ist. Auch ist die Institution Gastgeber literarischer Veranstaltungen. Und zeitgenössische Kunstwerke, die speziell in Auftrag gegeben wurden, werden hier ausgestellt. Vor allem handelt es sich um den Sitz einer geschichtsträchtigen Institution mit ihren Eigenheiten und ihren spezifischen Befugnissen.

Vom Einheitsstaat zum Föderalstaat – Die Geburt der Gemeinschaft.

Nach der Revolution im September 1830 wurde eine Grundcharta, mit anderen Worten eine Verfassung ausgearbeitet, die am 7. Februar 1831 sanktioniert wurde. Diese Charta spiegelte die Ideen von damals wider. Nach und nach wurden die ersten Anzeichen einer Trennung zwischen dem Norden und dem Süden des Landes erkennbar. Im weiteren Verlauf entfremdeten beide Gemeinschaften sich in zunehmendem Maße.

Unter der Vielzahl an vorgeschlagenen Lösungen bildeten die Sprachengesetze einen ersten Schritt, um die Konflikte zwischen den Gemeinschaften beizulegen. Durch das Gesetz vom 8. November 1962 wurden die Sprachengrenze festgelegt und die Grenzen der Provinzen, Bezirke und Gemeinden angepasst. Somit wurde das Land in vier Sprachgebiete aufgeteilt: drei einsprachige Sprachgebiete (die Region französischer Sprache, niederländischer Sprache und deutscher Sprache) und ein zweisprachiges Gebiet Brüssel-Hauptstadt.

Entlang der Sprachengrenze haben die Einwohner Anrecht auf ein System der „Sprachenerleichterungen', die das Zusammenleben zwischen Frankophonen und Flamen einerseits und zwischen Frankophonen und Deutschsprachigen andererseits erleichtern.

Man kann die Suche nach einer Koexistenz zwischen den beiden wichtigsten Gemeinschaften in fünf Schlüsseletappen zusammenfassen.

Zu Beginn führte die Verfassungsänderung vom 24. Dezember 1970 erste Grundzüge des Föderalismus ein: drei Kulturgemeinschaften (französischsprachig, niederländischsprachig und deutschsprachig) und drei Regionen (Flandern, Wallonie, Brüssel)

Später wurde die Autonomie der Gemeinschaften und der Regionen durch die Gesetze vom August 1980 ausgedehnt.

Drittens wurde das Sondergesetz vom 8. August 1980 durch die Verabschiedung des Sondergesetzes vom 8. August 1988 abgeändert. Für die Gemeinschaften bedeutete dies hauptsächlich eine Ausdehnung der Befugnisse, die durch die Vergemeinschaftlichung des Unterrichtswesens, des Jugendschutzes, der audiovisuellen Werbung und der Beihilfen für die Presse zustande kam. Die Finanzierung erfolgt anhand objektiver Kriterien, indem den Gemeinschaften ein Teil der Steuern der persönlichen Einkommenssteuern, der Radio- und Fernsehgebühren und der Mehrwertsteuern zugeteilt wird.

Viertens wurden 1993 zahlreiche Verfassungsartikel eingeführt oder abgeändert. Dank der Verabschiedung des ordentlichen Gesetzes und des Sondergesetzes wird die Föderalstruktur vollendet. Diese erneute Reform zielte unter anderem darauf ab, innerhalb des belgischen Staats und seiner Glieder die spezifischen Eigenheiten hervorzuheben, um dem Staat die Bezeichnung „Föderalstaat' verleihen zu können.

Schließlich befassten sich die Abkommen vom Lambermont (Oktober 2002) und vom St. Polycarpe (Januar 2001) einerseits mit der Neufinanzierung der Gemeinschaften und andererseits mit der Übertragung von Befugnissen an die Gemeinschaften und die Regionen.

Die Französischsprachige Gemeinschaft Belgiens – Organe, Kompetenzen und Mittel

Das Parlament der französischsprachigen Gemeinschaft Wallonie Brüssel ist die Vertretung der französischsprachigen Bevölkerung der Wallonie und der Französischsprachigen der Region Brüssel-Hauptstadt. Es setzt sich zusammen aus 75 Mitgliedern, die als Mitglieder des wallonischen Parlaments gewählt sind, und aus 19 Mitgliedern, die die französische Sprachengruppe des Rates der Region Brüssel-Hauptstadt in ihrer Mitte wählt. Diese Mitglieder sind für fünf Jahre gewählt. Diese Zahl kann zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der konstitutiven Autonomie der Gemeinschaften abgeändert werden, ohne dass das Verhältnis zwischen der Anzahl Mitglieder aus der Wallonie und aus Brüssel angetastet werden darf.

Das Parlament teilt die dekretale Gewalt mit der Regierung der französischsprachigen Gemeinschaft. Es verfügt über ein Initiativrecht und übt die legislative Gewalt durch die Verabschiedung von Dekreten aus. Jedes Jahr, überprüft und verabschiedet es den Haushalt der Gemeinschaft. Neben der Verabschiedung von Dekreten wählt das Parlament die Mitglieder der Regierung und übt es über diese Regierungsmitglieder eine politische Kontrolle aus.

Die gemeinschaftlichen Befugnisse können in fünf Bereiche unterteilt werden, die insgesamt vom Unterrichtswesen, Bildung und Forschung, Kulturwesen, Schutz der französischen Sprache bis hin zu den internationalen Beziehungen reichen.

Um ihren Unterhalt zu gewährleisten und ihre Aufgaben zu bestreiten, benötigt die französischsprachige Gemeinschaft finanzielle Mittel. Der Finanzierungsmechanismus der Gemeinschaften beruht auf der Verfassung und auf dem Sondergesetz vom 16. Januar 1989 über die Finanzierung der Gemeinschaften und der Regionen, das durch das Sondergesetz vom 16. Juli 1993 abgeändert wurde.

Die Einkünfte der Gemeinschaft werden demnach durch Teile der Steuern, die vom Föderalstaat gewährt werden, durch Rundfunk- und Fernsehgebühren, durch die Intervention des Föderalstaats zur Finanzierung des an ausländische Studenten erteilten Universitätsunterrichts, durch verschiedene Einkünfte wie zum Beispiel der Erlös aus dem Verkauf von Publikationen, die Eintrittsgelder von Museen, die Einschreibegebühren, die Schenkungen und Vermächtnisse, der Erlös aus dem Verkauf von Vermögenswerten des Schulwesens oder durch die Verschuldungsfähigkeit gewährleistet.

In Anbetracht ihrer Ausgaben und Einkünfte hatte die französischsprachige Gemeinschaft bereits mehrmals ernste Schwierigkeiten, um das Haushaltsgleichgewicht zu halten.

Die zwei letzten Reformen, die im Rahmen der sogenannten Abkommen vom St. Polycarpe und vom St. Bonifazius erfolgten, öffneten der französischsprachigen Gemeinschaft günstigere Perspektiven auf finanzieller Ebene.

Das Abkommen vom St. Polycarpe hat zur Verabschiedung des Gesetzes vom 13. Juli 2001 geführt, das sich auf die Neufinanzierung der Gemeinschaften und die Ausdehnung der Steuerbefugnisse der Regionen bezieht. Diese Reform zielt auf eine strukturelle Anpassung der Finanzierung der flämischen und französischsprachigen Gemeinschaften ab, um die Dynamik ihrer Mittel zu erhöhen.

Durch das Abkommen vom St. Bonifazius werden für die nächsten zehn Jahre die Haushaltsmargen verteilt, über die die französischsprachige Gemeinschaft verfügt aufgrund der Finanzierung infolge des Abkommens vom St. Polycarpe und aufgrund des zeitweiligen Überschusses, der von der wallonischen Region und der Region Brüssel-Hauptstadt bereitgestellt wurde. Dieses Abkommen, auf dass die Französischsprachigen sich geeinigt haben, wurde in das Dekret vom 12. Juli 2001 zur Verbesserung der materiellen Bedingungen in den Primar- und Sekundarschulen umgesetzt.

Da das Abkommen vom St. Polycarpe für die kommenden zehn Jahre die budgetären Leitlinien der französischsprachigen Gemeinschaft festlegt, hat die Regierung beschlossen, den aktuellen Haushalt und den Haushalt für die kommenden Jahre in ein internes Stabilitätsprogramm einzubinden. Ein spezifischer Fonds, der sogenannte „Fonds Écureuil' der französischsprachigen Gemeinschaft, der einen Teil der Mittel aus der Neufinanzierung speist, zielt darauf ab, durch die Bildung von Reserven die budgetäre Zukunft der französischsprachigen Gemeinschaft zu sichern. Auf diesem Weg soll vermieden werden, dass die gesamten Mittel aus der Finanzierung, die vom Föderalstaat stammen, direkt und strukturell ausgegeben werden.

Auszug aus dem Buch «Das Parlament der Französischsprachigen Gemeinschaft Belgiens - Das Parlament der französischsprachigen Bürger aus der Wallonie und Brüssel», herausgegeben von Editions «La Renaissance du Livre» in Tournai